Die befragenden Polizisten protokollierten zwar Gleichgewichtsstörungen, gerötete Bindehäute, einen unsicheren Gang, ein unruhiges und weinerliches Verhalten während der Kontrolle sowie eine lallende Aussprache. Relevant und hervorzuheben ist jedoch, dass die Reaktionen wie auch die Orientierung des Beschuldigten normal resp. unauffällig erschienen sind (UA act. 98). Damit im Einklang steht, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt des Unfalls bereits eine nicht bloss kurze und einfach zu befahrende Strecke von der katholischen Kirche in Wildegg bis hin zum Unfallort in Lenzburg zurückgelegt hatte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13;