Der Beschuldigte fuhr am 9. August 2020 gegen 15.23 Uhr mit seinem Personenwagen […] zuerst auf der Lenzburgerstrasse in Niederlenz und anschliessend auf der Niederlenzerstrasse in Lenzburg, konkret auf der Strecke zwischen der Central Garage Wälty an der Lenzburgerstrasse 6 in Niederlenz bis hin zur Kreuzung der Niederlenzerstrasse mit der Sägestrasse mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 117 km/h. Er hat damit auf einer Strecke von insgesamt ca. 525 Metern die innerorts maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 67 km/h überschritten (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 3.2; Fachbericht der Kantonspolizei zu den Videoauswertungen: UA act. 139 ff.; Anklageziffer 1).