dem Straf- und Vollzugssystem und dass er sich durch die Ausfällung einer weiteren bedingten oder unbedingten Geldstrafe nicht beeindrucken lassen würde. Weder die ausgesprochene hohe bedingte noch die unbedingte Geldstrafe konnten ihn von weiterer Delinquenz abhalten, was er – insbesondere unter Berücksichtigung der Vielzahl der mit vorliegendem Urteil abzuhandelnden Delikte – eindrücklich unter Beweis gestellt hat. Hinzukommt, dass mit der zuletzt ausgesprochenen Geldstrafe eine hohe Anzahl Tagessätze ausgesprochen worden ist.