So wurde er, nebst der bereits dargelegten Vorstrafe (siehe oben), anlässlich welcher er mit einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 7'000.00, bestraft worden ist, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. Mai 2020 wegen Beschimpfung, versuchter Nötigung, Tätlichkeiten, und mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 19'800.00, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 4'000.00 bestraft (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Die gegen den Beschuldigten ergangenen Strafen, welche teilweise einschlägig sind, zeigen seine Ungerührtheit gegenüber