einer Busse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe. Weiter hat es den Beschuldigten für die Dauer von 5 Jahren des Landes verwiesen und die Eintragung der nicht obligatorischen Landesverweisung im Schengener Informationssystem angeordnet. Schliesslich hat es die Zivilklage der Privatklägerin A._____ auf den Zivilweg verwiesen und den Beschuldigten verpflichtet, der Privatklägerin C._____ eine Genugtuung von Fr. 2'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 5. November 2021 zu bezahlen.