Schliesslich schilderte er erst anlässlich der zweiten Einvernahme vom 20. Oktober 2022, dass er sich beim Angriff aufs Bett habe fallen lassen und dabei die Türe zugedrückt habe (UA act. 230). Da dies ein zentrales Handlungselement darstellt, ist nicht klar, weshalb er dies in der ersten Einvernahme am Tag nach dem Vorfall nicht angegeben hat. Insgesamt kann nach dem Ausgeführten zumindest nicht ohne Weiteres auf die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen geschlossen werden.