Weiter gab er zunächst an, der Beschuldigte habe, bevor er das Messer geholt habe, zu ihm gesagt, dass er ein Messer holen und ihn töten werde (UA act. 214). Dies hat er jedoch nach seiner ersten Einvernahme nicht mehr bestätigen können (UA act. 229). Würde diese erste Schilderung zutreffen, wäre auch seine geschilderte Überraschung über den Messerangriff nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Schliesslich schilderte er erst anlässlich der zweiten Einvernahme vom 20. Oktober 2022, dass er sich beim Angriff aufs Bett habe fallen lassen und dabei die Türe zugedrückt habe (UA act. 230).