Sodann sei mehrfach versucht worden, B._____ telefonisch zu erreichen, wobei er über WhatsApp und anschliessend über Telefon habe erreicht werden können. Dreimal sei seitens der Polizei ein Termin für die Zustellung ausgemacht worden, wobei B._____ die Vereinbarungen nie eingehalten habe. Ab dem 3. September 2024 habe er auf Kontaktaufnahmen nicht mehr reagiert. Bei den Gesprächen zuvor habe er angegeben, in S._____ bei seinem Bruder wohnhaft zu sein. Eine Polizeipatrouille der Kantonspolizei Basel-Landschaft habe an der genannten Adresse jedoch lediglich den Bruder antreffen können, der angegeben habe, dass B._____ nicht bei ihm wohne.