2. 2.1. Gemäss Anklage sei es am 26. Juli 2022, um ca. 21:00 Uhr, am ehemaligen Wohnort des Beschuldigten an Adresse X in Q._____, wo er gemeinsam mit B._____ eine Wohnung geteilt habe, zu einem Konflikt zwischen den beiden Mietern gekommen. Der Beschuldigte habe vor dem Haus Marihuana geraucht und B._____ habe sich am Geruch gestört, was unbestritten geblieben ist. Im Verlauf des daraufhin entbrannten Streits habe der Beschuldigte gesagt, er mache B._____ «kaputt», weiter habe er sich auch eines Besens behändigt und habe diesen gegen B._____ bedrohend aufgezogen.