3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 26. Februar 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung und damit einhergehend einen Verzicht auf die Ausfällung einer Freiheitsstrafe sowie einer Landesverweisung. Für die mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sei er mit einer Busse von Fr. 100.00 zu bestrafen, wobei die ausgestandene Untersuchungshaft anzurechnen sei. Weiter seien die Verfahrenskosten und die Entschädigung des amtlichen Verteidigers vom Staat zu bezahlen. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 22. Mai 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.