2. Das Bezirksgericht Brugg sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 5. Dezember 2023 vom Vorwurf der Drohung frei. Es verurteile ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Probezeit vier Jahre, und einer Busse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe. Es verwies ihn für die Dauer von 5 Jahren des Landes, entschied über das beschlagnahmte Messer und die Kostenfolgen.