einer Plausibilitätsprüfung ist, mit lediglich geringem Aufwand eine gegebenenfalls offensichtliche Unrichtigkeit der Geschwindigkeitsmessung aufzudecken und nicht, die Richtigkeit des Messergebnisses eindeutig zu verifizieren. -8- Mithin ist von einem einwandfreien Zustand des fraglichen Messmittels auszugehen, womit auch dessen Messresultat nicht weiter in Frage zu stellen ist, zumal dieses durch das METAS in seinem Gutachten vom 28. November 2022 umfassend nachgeprüft und als korrekt und plausibel bestätigt wurde (UA act. 93 ff.).