eingetragene Fahrzeug mit demjenigen auf der Videoaufnahme abgeglichen werden kann. Dies wurde gemäss Bericht der Stadtpolizei vom 6. Juli 2022 auch getan, was sodann eine Übereinstimmung ergeben hat (UA act. 25, wobei mit den im Rapport erwähnten «Einzelfotos der Originalaufnahme» wohl lediglich Standbilder der Videoaufnahme gemeint sind, weshalb diese auch nicht den Akten beigelegt worden sind).