Aus der Videoaufnahme ([…]) geht für das Obergericht das Kontrollschild […] bis auf die letzte Ziffer klar hervor. Soweit sich die letzte Zahl als «[…]» lediglich erahnen lässt, steht dies einer Identifikation des Fahrzeugs nicht entgegen, zumal Fahrzeugmarke und -farbe auf der Aufnahme ohne weiteres erkennbar sind, sodass das auf das Kontrollschild «[…]» -6-