2. 2.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt gemäss Anklage 60 km/h beträgt und das Eichzertifikat des verwendeten Messgeräts im Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung am 28. Januar 2022 aktuell gewesen ist.