3. 3.1. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 2 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 19 Abs. 2 StGB, Art. 40 StGB, Art. 43 StGB, Art. 44 StGB und Art. 49 Abs. 1 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren mit einem vollziehbaren Anteil von 6 Monaten und einem bedingt vollziehbaren Anteil von 2 Jahren, Probezeit 2 Jahre, verurteilt. 3.2. Die ausgestandene Haft von 2 Tagen wird dem Beschuldigten auf den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Die Zivilklage der O._____ AG wird abgewiesen. 4.2. Die Zivilklage von C._____ wird auf den Zivilweg verwiesen.