Der Beschuldigte wurde von der Vorinstanz, was mit Berufung nicht angefochten worden ist, vom Vorwurf des versuchten Diebstahls, des versuchten Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung freigesprochen; im Übrigen ist er gemäss Anklage wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Die erstinstanzlich ergangenen Freisprüche betreffen einen Vorwurf, der in keinerlei Zusammenhang zum Schuldspruch wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung steht. Dem Beschuldigten sind die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 9'982.60 zu ¾ mit Fr. 7'486.95 aufzuerlegen und im Übrigen auf die Staatskasse zu nehmen.