Lehre als Maler als auch eine Anlehre im Detailhandel abgebrochen (GA act. 66 f.; vgl. mündliche Berufungsbegründung S. 12). Daraufhin hat er als Logistiker/Fabrikmitarbeiter gearbeitet, die Stapler- und Kranprüfung gemacht und zwei temporäre Arbeitsstellen als Kranführer angenommen, zuerst beinahe zwei Jahre bei der J._____ AG und danach etwa ein Jahr bei der K._____ (GA act. 67; vgl. mündliche Berufungsbegründung S. 12). Zuletzt sei er als Logistiker bei L._____ angestellt gewesen, wo ihm aber im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 20. Februar 2022 gekündigt worden sei (GA act. 67).