Die als Zeugin vor Obergericht befragte Kindsmutter hat diesbezüglich bestätigt, dass mit Ausnahme eines kurzen Unterbruchs nach der Geburt ein stetiger Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Tochter vorhanden gewesen sei. Insbesondere sei der Beschuldigte auch eine sehr grosse Stütze gewesen, als die Tochter aufgrund einer sehr kritischen Erkrankung ins Spital habe eingeliefert werden müssen. Der Beschuldigte liege seiner Tochter mittlerweile sehr am Herzen, auch wenn sie sich in ihren ersten Jahren eher auf ihre Mutter fokussiert habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 26 f.). Auch die als Zeugin befragte E._____, die Exfreundin des - 20 -