4.3. Der Beschuldigte ist türkischer Staatsangehöriger. Er hat mit der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung Katalogtaten für eine obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB begangen. Diese Bestimmung ist auch auf den Versuch einer Katalogtat anwendbar (BGE 144 IV 168 E. 1.4.1). Der Beschuldigte ist somit grundsätzlich für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen.