Der Beschuldigte ist türkischer Staatsangehöriger, ist jedoch in der Schweiz geboren und aufgewachsen (GA act. 64). Er ist 33 Jahre alt, unverheiratet und Vater einer vierjährigen Tochter (GA act. 65). Ausserordentliche Umstände, welche eine erhöhte Strafempfindlichkeit zu begründen vermögen, liegen damit nicht vor (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). - 17 -