__ stark blutende Gesichtsverletzungen zugefügt hatte. Je leichter es aber für den Beschuldigten gewesen wäre, die körperliche Integrität von B._____ zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit - 15 - einhergehend sein Verschulden (vgl. BGE 117 IV 112 E. 1 mit Hinweisen; BGE 127 IV 101 E. 2a; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).