_ geschlagen. Dadurch hingen sowohl die exakte Einschlagstelle als auch die Schwere der effektiven Verletzungsfolgen lediglich vom Zufall ab. Die Art und Weise seines Vorgehens bzw. die Verwerflichkeit des Handelns ist insgesamt aber nicht wesentlich über die blosse Erfüllung des Tatbestands der schweren Körperverletzung hinausgegangen, was sich neutral auswirkt.