vergleichbares Gefährdungspotential auf, weshalb ihr Einsatz im Hals- und Kopfbereich mit dem Risiko tödlicher Schnittwunden einhergeht (Urteile des Bundesgerichts 6B_912/2018 vom 19. September 2019 E. 2.4.2). Indem der Beschuldigte dennoch unkontrolliert mit der abgebrochenen Flasche gegen den Kopf von B._____ schlug, nahm er zumindest in Kauf, dass B._____ eine lebensgefährliche Schnitt- oder Stichverletzung im Halsund Kopfbereich, bleibende arge Gesichtsentstellungen oder den Verlust eines Auges erleiden könnte (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_873/2018 vom 15. Februar 2019 E. 1.3.1.).