__ den Beschuldigten nach dem Schlag gegen C._____ am Boden festgehalten hat und es zu einem Gerangel gekommen ist, wobei der Beschuldigte sich zu befreien versucht, mit der nach wie vor in seiner Hand befindlichen (zerborstenen) Bierflasche um sich geschlagen und dabei B._____ an der Schläfe getroffen hat (UA act. 75; 223; 236; 289; GA act. 73). Dem Beschuldigten musste in dieser Situation bewusst gewesen sein, dass er B._____ mit der zerborstenen Bierflasche treffen könnte, und er wollte dies auch. Dabei hat er aufgrund des dynamischen Geschehens (mündliche Berufungsbegründung S. 9) zumindest auch in Kauf genommen, B.___