Damit eine halbvolle Glasflasche bei einem Schlag gegen den Kopf bzw. das Gesicht einer Person zerbersten kann, ist jedoch ein Schlag von einer gewissen Heftigkeit vonnöten. Mithin muss der Schlag wuchtig ausgeführt worden sein, was sich nicht mit einer vom Beschuldigten behaupteten bloss unbeabsichtigten oder unkontrollierten Bewegung des Arms in Einklang bringen lässt. Zudem behielt er die Bierflasche auch noch in der Hand, nachdem sie zerborsten ist, hat er mit dieser im weiteren Verlauf des Geschehens doch B._____ eine Verletzung zugefügt.