Wie dem Arztbericht des Kantonsspitals Baden vom 10. März 2022 entnommen werden kann, erlitt C._____ ein Hämatom an der oberen rechten Kopfseite, eine Hautlazeration mit Weichteilödem sowie mehrere Schnittwunden im Gesicht (UA act. 141 ff.), was den Schluss nahelegt, dass die Bierflasche am Kopf von C._____ zerschellt ist. Das wird vom Beschuldigten denn auch zurecht gar nicht infrage gestellt. Damit eine halbvolle Glasflasche bei einem Schlag gegen den Kopf bzw. das Gesicht einer Person zerbersten kann, ist jedoch ein Schlag von einer gewissen Heftigkeit vonnöten.