Im Gegenteil hat sie etwa ausgeführt, nicht gesehen zu haben, wie die Verletzungen von B._____ zustande gekommen seien, weil sie sich um C._____ gekümmert habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14 f.; UA act. 201; 264). Des Weiteren hat sie, auf die Integration des Beschuldigten in der Schweiz angesprochen, diese als geglückt bezeichnet (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 f.). Gegen eine Absprache spricht auch, dass E._____ ihre ersten sowie belastendsten Aussagen am 20. Februar 2022 um 08:07 Uhr und damit nur wenige Stunden nach dem Vorfall machte, während B._____ und C._____ noch im Spital waren (UA act. 197, 245).