Entgegen dem Beschuldigten (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 41 f.) gibt es keine Hinweise darauf, dass sich E._____ mit C._____ und B._____ abgesprochen hätte und ihn E._____ deshalb bewusst falsch beschuldigen würde. C._____ und B._____ waren damals zwar ein Paar, E._____ war jedoch im Tatzeitpunkt mit dem Beschuldigten zusammen und teilte mit ihm sogar eine Wohnung (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4; UA act. 198). In ihren Aussagen ist keine übermässige Belastung des Beschuldigten ersichtlich. Im Gegenteil hat sie etwa ausgeführt, nicht gesehen zu haben, wie die Verletzungen von B.___