Den in den wesentlichen Zügen gleichen Geschehensablauf gab E._____ auch anlässlich der delegierten Einvernahme vom 21. Februar 2022, der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sowie der Berufungsverhandlung zu Protokoll. Ihre Aussagen erweisen sich über das gesamte Strafverfahren in den Hauptgeschehensabläufen als konstant, widerspruchsfrei sowie schlüssig. Dass dabei der genaue Zeitpunkt des Schlages gegen den Kopf von C._____ variiert, lässt sich ohne Weiteres durch das – wie der Beschuldigte selbst vortragen liess (mündliche Berufungsbegründung S. 4) – schnelle Tatgeschehen erklären.