Zudem ist umstritten und zu prüfen, ob der Beschuldigte, wie von diesem vorgebracht (mündliche Berufungsbegründung S. 5 ff., 9 f.), zu irgendeinem Zeitpunkt von B._____ gewürgt worden ist und sich dadurch in einer Notwehrsituation i.S.v. Art. 15 StGB wähnte.