Um den eskalierenden Streit zu schlichten, hat sich C._____ zwischen die beiden Männer gestellt (UA act. 200, 208, 216, 224; GA act. 46, 72 f.). Über das weitere Geschehen sagen sämtliche Beteiligten aus, dass der Beschuldigte zu Boden gefallen sei (UA act. 200, 216, 225, 261). Des Weiteren bestreitet der Beschuldigte nicht, mit der Bierflasche, die er in der Hand gehalten hat, den Kopf von C._____ getroffen zu haben (vgl. mündliche Berufungsbegründung S. 5, GA act. 72 f.), woraufhin die Glasflasche zerborsten ist. Gemäss ärztlichem Befund des Kantonsspitals Baden vom 10. März 2022 hat C._____ dadurch mehrere bis ca. 5 cm grosse geschlossene Schnitte im Gesicht (UA act.