2.3. 2.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es zwischen dem Beschuldigten und B._____ in der Nacht des 20. Februars 2022 kurz nach 05:00 Uhr vor der Adesso Pizzeria in Baden nach dem gemeinsamen Ausgang zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen ist (UA act. 208, 224, 291; GA act. 71 f.). Gleichzeitig sind C._____ (ehemals C.D._____), die damalige Freundin von B._____, und E._____, die damalige Freundin des Beschuldigten, zusammen unterwegs gewesen und um ca. 05:10 Uhr zu den streitenden Männern hinzugestossen (UA act. 208; GA act. 46). Um den eskalierenden Streit zu schlichten, hat sich C._____ zwischen die beiden Männer gestellt (UA act.