2. 2.1. Dem Beschuldigten wurde im Wesentlichen vorgeworfen, er habe am 20. Februar 2022 in Baden anlässlich einer eskalierten verbalen Auseinandersetzung zwischen ihm und B._____ zuerst der schlichtend eingreifenden C._____ (ehemals C.D._____) eine Bierflasche gegen die rechte Gesichtshälfte geschlagen, so dass die Bierflasche zerbrochen sei und C._____ dadurch mehrere Schnitte im Gesicht erlitten habe. Sodann habe er beim darauffolgenden Gerangel zwischen ihm und B._____ den Rest der zerbrochenen Bierflasche gegen die linke Schläfe von B._____ geschlagen, wodurch dieser eine Schnittwunde erlitten habe.