3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 4. März 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei auch vom Vorwurf der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen. Eventualiter sei er zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 20.00, Probezeit zwei Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00 zu verurteilen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. 3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 20. Februar 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: