2. Mit Urteil vom 7. November 2023 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten von den Vorwürfen des versuchten Diebstahls, des versuchten Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung frei. Es verurteilte den Beschuldigten wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem vollziehbaren Anteil von sechs Monaten und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von zwei Jahren bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem wurde er unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen. Die Zivilklagen wurden abgewiesen bzw. auf den Zivilweg verwiesen.