Im Übrigen konnten jedoch Synergien zu der ausgearbeiteten Berufungsantwort (rund fünf beschriebene Seiten, Aufwand 4.75 Stunden) sowie zu den bereits im Verfahren vor Vorinstanz getätigten Aufwendungen genutzt werden. Insgesamt erscheint damit für die Ausarbeitung des Plädoyers und die Vorbereitung der Hauptverhandlung ein Aufwand von 7 Stunden angemessen, was eine Kürzung um 5.67 Stunden ergibt. Insgesamt ist der geltend gemachte Aufwand um 6.76 Stunden auf angemessene 18.97 Stunden zu reduzieren.