3.2.2. 3.2.2.1. Mit Berufungsantwort wird ausgeführt, dass die Beschuldigte nicht in der Absicht gehandelt habe, die Behörden aktiv zu täuschen und sich so einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Zudem habe sie von ihrem Mann kein Geld erhalten und habe nicht gewusst, wieviel er tatsächlich verdiene. Es passe nicht zum Verhalten einer vorsätzlich handelnden Person, die wissentlich und willentlich illegal Sozialhilfe beziehe, von sich aus zu erklären, dass der Ehemann eine Arbeitsstelle gefunden habe und damit einen Lohn zu erzielen vermöge (Berufungsantwort N. 19).