163), in keiner Weise verstanden habe. Im Übrigen musste sich der Beschuldigten und ihrem Ehemann, welche bereits seit dem Jahr 2016 Sozialhilfe bezogen, auch aufdrängen, dass sich der ausgerichtete Betrag an den persönlichen finanziellen Verhältnissen orientiert und dieser bei zusätzlichen Einnahmen angepasst wird, was eine Meldung einer entsprechenden Veränderung erfordert. Die Beschuldigte gab sodann bereits anlässlich des Gesprächs vom 14. Juni 2022 an, ihrem Mann gesagt zu haben, dass er die gefundene Arbeit melden müsse, sie sich aber nicht habe einmischen dürfen (Aktennotiz, act. 171).