(Protokoll Berufungsverhandlung S. 8) und gemäss Übergabebericht der C._____ Aargau vom 3. Dezember 2020 auch Deutschkurse besucht habe und regelmässig einen Sprachtreff und eine Krabbelgruppe aufsuche (act. 158). Es kann damit nicht davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigte etwa die Ausführungen im Verwaltungsentscheid der Gemeinde Q._____ vom 12. Juli 2021, in welchem (fett gedruckt) erneut darauf hingewiesen wurde, dass Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Situation umgehend der Abteilung Soziales Q._____ mitzuteilen seien (act. 163), in keiner Weise verstanden habe.