3.1.3.3. Aus den Akten gehen sprachliche Schwierigkeiten der Beschuldigten und des Ehemanns hervor. Auch wenn offenbar eine gewisse Verständigung möglich war, machten die Sprachprobleme etwa die Ansetzung des zweiten Gesprächs vom 14. Juni 2022 im Beisein eines Dolmetschers notwendig. Zudem wies die C._____ Aargau in ihrem Übergabebericht vom 3. Dezember 2020 darauf hin, dass die Beschuldigte und ihr Ehemann Unterstützung bei der Erledigung administrativer Aufgaben benötigen würden (act. 158 f., 131).