Sozialhilfeleistungen von monatlich Fr. 4'188.00 (abzüglich sämtlicher Einkommen, zuzüglich Einkommensfreibetrag, Integrationszulage, Selbstbehalte und Krankenkassenfranchise) ausgerichtet werden. Zudem wurden die Beschuldigte und ihr Ehemann erneut (in Fettdruck) darauf hingewiesen, dass Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen -9- Situation umgehend der Abteilung Soziales Q._____ mitzuteilen seien (act. 160 ff.).