3. 3.1. 3.1.1. Es ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Ehemann der Beschuldigten am 22. September 2016 ein Gesuch um materielle Hilfe stellte (act. 138 ff.). Das Gesuch enthielt u.a. das Beiblatt "Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe" mit Ausführungen u.a. zur Mitwir- kungs- und Meldepflicht, welches der Ehemann am 22. September 2016 separat unterzeichnete (act. 148). Die Beschuldigte stellte am 23. September 2016 ebenfalls ein Gesuch um materielle Hilfe (act. 143 ff.). Das Merkblatt "Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe" befindet sich nicht in den Akten. Die Beschuldigte bestätigte indessen (wie auch im Gesuch vermerkt, act.