3.6. Mit Eingabe vom 28. März 2024 verzichtete die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau (unter Vorbehalt von Ausführungen anlässlich der Berufungsverhandlung) auf eine Stellungnahme zur Berufungsantwort. -6- 3.7. Am 29. Oktober 2024 fand die Berufungsverhandlung mit Befragung der Beschuldigten sowie ihres Ehemannes statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: