Die Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 5'397.90 (inkl. Fr. 385.90 MwSt.) werden einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Die Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Hälfte der Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 4. Dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 5'397.90 (inkl. Fr. 385.90 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen." 2.3. Mit Eingabe vom 4. September 2023 meldete die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau die Berufung an.