erzielte, zu melden. Namentlich erzielte der Ehemann der Beschuldigten aus diesen nicht gemeldeten Arbeitsverhältnissen im August 2021 ein Nettoeinkommen in der Höhe von CHF 638.70 bzw. im Zeitraum vom Februar 2022 bis Mai 2022 ein Nettoeinkommen inkl. Kinderzulagen in der Höhe von CHF 16'940.20. Gesamt erzielte der Ehemann der Beschuldigten demnach im genannten Zeitraum ein Nettoeinkommen von CHF 17'578.90.