Am 11. Januar 2022 unterzeichnete der Ehemann der Beschuldigten sodann den Arbeitsvertrag mit der F._____ AG in S._____, in welchem ihm ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 4'000.00 (13. Monatslöhne) zugesichert wurde. Am 1. Februar 2022 nahm der Ehemann seine Tätigkeit bei der F._____ AG als Reinigungskraft auf und arbeitete dort bis am 31. Mai 2022.