5. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten von der Vorinstanz oder der Staatsanwaltschaft herausgegeben: - Mobiltelefon (Apple iPhone) - Führerausweis Werden diese Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Urteils herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin E._____ AG Fr. 5'475.00 zu bezahlen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.