3.7. Spricht das Gericht eine Landesverweisung aus, muss es bei Drittstaatsangehörigen zwingend auch darüber befinden, ob die Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben ist (BGE 146 IV 172 E. 3.2.5). Verhältnismässig ist eine Ausschreibung im SIS immer dann, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - 18 - gegeben ist (BGE 146 IV 172 E. 3.2.2). Das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde beim Beschuldigten bejaht (vgl. oben). Die Ausschreibung im Schengener Informationssystem ist damit verhältnismässig und es besteht eine Pflicht zur Ausschreibung.