Als der Beschuldigte auch zur zweiten Berufungsverhandlung unentschuldigt nicht erschienen ist, führte der Verteidiger aus, dass der Beschuldigte ihm mitgeteilt habe, dass er an die am Montag stattfindende Verhandlung kommen wolle und dafür am Samstag einen Bus von Serbien in die Schweiz nehme (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 13. Januar 2025, S. 2). Diese Umstände weisen stark darauf hin, dass - 17 - der Beschuldigte seinen Lebensmittelpunkt bereits nach Serbien verschoben hat, und die Schweiz nur noch sporadisch, wenn überhaupt, besucht, zumal er gemäss eigenen Angaben beruflich in Serbien Fuss gefasst hat.